Newsletter Freistaat Bayern

  • Testnachweispflicht für Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr bis zur Einschulung. Gültig ab 10.01.2022
  • Aktualisierung der Berechtigungsscheine ab 01.01.2022
  • Allgemeine Informationen zur Testnachweispflicht. Gültig ab 10.01.2022
  • Testnachweis ab 10.01.2022
    • Wie und wann wird der Test gemacht
    • – Wie wird der Testnachweis erbracht
  • Anleitung zur Corona Selbsttest bei Kindern
  • Testnachweis ab 10.01.2022
    • Wie kann der Test erbracht werden
    • Keine Testung durch Beschäftigte der Kindertageseinrichtung
  • Impfstrategie des Freistaats Bayern
  • Testzentren in Bayern
  • Hygieneplan in der Kindertagesbetreuung und in der HPT (Rahmenplan)
  • FAQ Hygiene
  • Informationen zum Impfen
  • 3G Regelung in der KiTa und HPT
  • 3G Regelung in der Eingewöhnungsphase
  • Ausweitung Testnachweispflicht für Beschäftigte
  • Ausweitung der Tests. Testangebot 3 Tests pro Woche (bisher 2 Tests pro Woche)
  • Betreuung Kinder in festen Gruppen (bei Krankenhaus Ampel auf Rot).
  • Vollständig geimpfte bzw. genesene Mitarbeiter*Innen können gruppenübergreifend eingesetzt werden
  • Mitarbeiter*Innen dürfen Selbsttest vom Freistaat Bayern nutzen.
  • Neuveröffentlichungen
    • Bildung, Erziehung und Betreuung in Zeiten von Corona. Ein Handbuch für die Praxis der Kinderbetreuung.
    • Stress lass nach! Wie Sie herausfordernde Situationen auch im neuen KiTa-Jahr professionell meistern
  • IFP Infodienst

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