- Testnachweispflicht für Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr bis zur Einschulung. Gültig ab 10.01.2022
- Aktualisierung der Berechtigungsscheine ab 01.01.2022
- Allgemeine Informationen zur Testnachweispflicht. Gültig ab 10.01.2022
- Testnachweis ab 10.01.2022
- – Wie und wann wird der Test gemacht
- – Wie wird der Testnachweis erbracht
- Anleitung zur Corona Selbsttest bei Kindern
- Testnachweis ab 10.01.2022
- Wie kann der Test erbracht werden
- Keine Testung durch Beschäftigte der Kindertageseinrichtung
- Impfstrategie des Freistaats Bayern
- Testzentren in Bayern
- Hygieneplan in der Kindertagesbetreuung und in der HPT (Rahmenplan)
- FAQ Hygiene
- Informationen zum Impfen
- 3G Regelung in der KiTa und HPT
- 3G Regelung in der Eingewöhnungsphase
- Ausweitung Testnachweispflicht für Beschäftigte
- Ausweitung der Tests. Testangebot 3 Tests pro Woche (bisher 2 Tests pro Woche)
- Betreuung Kinder in festen Gruppen (bei Krankenhaus Ampel auf Rot).
- Vollständig geimpfte bzw. genesene Mitarbeiter*Innen können gruppenübergreifend eingesetzt werden
- Mitarbeiter*Innen dürfen Selbsttest vom Freistaat Bayern nutzen.
- Neuveröffentlichungen
- Bildung, Erziehung und Betreuung in Zeiten von Corona. Ein Handbuch für die Praxis der Kinderbetreuung.
- Stress lass nach! Wie Sie herausfordernde Situationen auch im neuen KiTa-Jahr professionell meistern
- IFP Infodienst